Erfahren Sie hier umfassend, was ich für Sie tun kann.
Das Familienrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das es erfordert, Lösungen unter Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Struktur der Familie zu entwickeln.
Bestehende Ehevertragsregelungen werden geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Konstellationen bei selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit sowie gesellschaftsrechtliche Beteiligungen sind dabei sorgfältig zu prüfen und zu beurteilen. Dazu ergeben sich in der Regel betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen, insbesondere bei der Bewertung von Betriebsvermögen.
Neben der kanzleiinternen Unterstützung durch einen Betriebswirt greife ich selbstverständlich auf die externe Zuarbeit der jeweiligen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zurück. Häufig gelingt es auf diese Weise, komplizierte Vermögensauseinandersetzungen ohne kostspielige außergerichtliche oder gerichtliche Bewertungsgutachten zu regeln.
Besprechungen in Familiensachen sind zeitaufwendig, ebenso wie die Auswertung von Einkommens- und Vermögensunterlagen. Ziel ist es, eine konzeptionelle einvernehmliche Lösung zu verhandeln und langwierige gerichtliche Streitverfahren zu vermeiden.
Sollte dies nicht gelingen und eine gerichtliche Klärung unvermeidbar sein, vertrete ich die Interessen bundesweit vor allen Amts- und Oberlandesgerichten.
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